Ihr Weiterkommen fördern und fördern lassen.

Frau sitzend vor einem Laptop
Zum Glück gibt es diverse finanzielle Erleichterungen – sowohl staatliche als auch durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber – die Sie bei Ihrer Weiterbildung unterstützen. So können Sie sich voll und ganz auf den Ausbau Ihrer Kompetenzen konzentrieren.
Ihre Weiterbildung finanzieren.

Wissen macht sich immer bezahlt. Denn egal ob Sie angestellt, selbstständig, arbeitssuchend oder in einer anderen Lebenssituation sind: Es lohnt sich, sich mit Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Steuerliche Vorteile nutzen

In den meisten Fällen können die Kosten für eine beruflich relevante Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt die folgenden Arten von Weiterbildung als „Werbungskosten“ an:

  • Weiterbildung im ausgeübten Beruf (z. B. Seminare, Fachkurse)

  • Aufbau- bzw. Zweitstudium

  • Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

  • Umschulungen

Ihre Weiterbildung wird nicht als beruflich relevant anerkannt? Kein Problem. Sie können trotzdem die Kosten für die benötigte Literatur sowie Arbeitsmaterialien und Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc.) geltend machen.

Staatliche Förderungen

Wenn Sie eine berufsbezogene Weiterbildung machen wollen, könnte eine staatliche finanzielle Förderung für Sie interessant sein. Es gibt verschiedene Angebote von Bund und Ländern, um Weiterbildungsinteressierte zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufstiegsstipendium bei einem weiterbildenden Studium, der Bildungsgutschein, eine ESF-Förderung, das Aufstiegs-BAFÖG und viele mehr.


Sie wollen es genauer wissen? Die Informationsbroschüre „Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung“ hilft Ihnen bestimmt weiter. 

Unterstützung durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

Sollte Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen vorschlagen, eine Weiterbildung zu machen, so können Sie sich glücklich schätzen. Im Normalfall übernimmt sie oder er dann nämlich auch die Kosten. Doch auch wenn das nicht der Fall sein sollte, kann es sich trotzdem lohnen, auf Ihre Führungskraft zuzugehen. Mit ein bisschen Verhandlungsgeschick kann es durchaus möglich sein, dass die Kosten gänzlich übernommen werden, Sie sich die Kosten teilen oder Sie zumindest einen Teil Ihrer Arbeitszeit für die Weiterbildung nutzen dürfen.

Darüber hinaus können Sie Bildungszeit in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich umgangssprachlich um Bildungsurlaub, also eine Freistellung von Ihrer Berufstätigkeit, um der Weiterbildung nachzugehen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen laut Gesetz bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr zu.

Zahlungsmöglichkeiten und Vergünstigungen

Bei umfangreicheren Weiterbildungen, die in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden sind, können Ihnen unsere Hochschulen entgegenkommen. Je nach Kursangebot ist es möglich, die Zahlung der Gebühr in komfortable Raten aufzusplitten. Näheres dazu finden Sie beim entsprechenden Angebot. Dort sehen Sie die Kontaktpersonen der Hochschulen, die Sie sehr gerne zu allen Zahlungsmodalitäten und Vergünstigungen des jeweiligen Angebots informieren und beraten.

In einigen Fällen sind zudem oft spezielle Vergünstigungen möglich. Wenn Sie zum Beispiel arbeitssuchend sind, könnte es sich lohnen, nach einem Rabatt zu fragen. Ebenfalls sinnvoll ist es, sich darüber zu informieren, ob die Weiterbildungseinrichtung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zertifiziert ist. Auch das kann Ihnen Vorteile verschaffen.

Darüber hinaus sollten Sie die Augen offenhalten, ob bei der Weiterbildung, für die Sie sich interessieren, Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen angeboten werden. Oft gibt es Rabatte für Studierende, Mitarbeitende, Alumni oder Fördervereinsmitglieder der jeweiligen Hochschule. Nachfrage und Recherche können sich auszahlen.